„Hoher Horst“ im Park links der Weser
Der Vorstand unseres Vereins hatte zur Mitgliederversammlung am 15.2.2016 den folgenden Antrag vorgelegt, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde:
Verstorbene, langjährige Mitglieder sollen die Möglichkeit erhalten, für ihre Asche das vereinseigene Grundstück auf dem Hohen Horst als letzte Ruhestätte zu wählen.
Begründung/Erläuterung:
Die Bremische Bürgerschaft hat am 25.11.2014 beschlossen, dass die Asche Verstorbener auch außerhalb städtischer oder kirchlicher Friedhöfe auf privaten Grundstücken der Erde übergeben werden darf (siehe § 4 des Gesetzes zur Änderung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen) .
Diese Neuregelung gilt nur für Personen, die vorher ihren Wohnsitz in Bremen hatten. Sie müssen zu Lebzeiten eine entsprechende Erklärung abgeben.
Das neue Gesetz nennt nur das Verstreuen der Asche, die Beisetzung in einer Urne ist bislang nicht zulässig. Der Sprecher der Umweltbehörde hat aber klargestellt, dass auch die Versenkung der Asche in der Erde möglich ist. Denkbar wäre, dass darüber ein Baum gepflanzt wird.
Zuständig für die Genehmigung ist die Stadt.
Nähere Infos und die entsprechenden Formulare sind als Download bei der
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft erhältlich.
Grundstück: Hohenhorster Weg 115